Leitfaden in Krankheitsfällen und Beurlaubungen

Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind am ersten Fehltag von 8.00 bis 8.30 Uhr bei unserer Sekretärin Frau Haarmann unter Tel.: 06221 383026. Wir wissen sonst nicht, ob Ihr Kind krank ist oder auf dem Schulweg etwas passiert ist.

Ab dem dritten Krankheitstag wird eine schriftliche Entschuldigung benötigt. Beurlaubungen von bis zu zwei Tagen werden bei der Klassenlehrerin beantragt. Darüberhinausgehende Beurlaubungen sind bei der Schulleitung schriftlich zu beantragen.

Ein Antrag auf Verlängerung der Ferien wird NICHT mehr genehmigt. Bei unentschuldigtem Fehlen und ohne Vorlage eines ärztlichen Attests ist mit einer Geldstrafe zu rechnen (Ordnungswidrigkeit nach §85, § 86 und §92 des Schulgesetzes).